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Aug 30, 2023

Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2023/06: Aussetzung von Anti

Aktualisiert am 30. Mai 2023

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Diese Mitteilung wurde am 30. Mai 2023 mit Wirkung zum 31. Mai 2023 veröffentlicht.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird vom Minister für Wirtschaft und Handel gemäß Paragraph 26(6)(a) von Anhang 4 und Abschnitt 13(4) des Taxation (Cross-border Trade) Act 2018 veröffentlicht. Sie tritt gegenüber dem Minister in Kraft Entscheidung des Staates, die Empfehlung der Trade Remedies Authority (TRA) anzunehmen, die in der Trade Remedies-Mitteilung 2022/05 festgelegte Aussetzung des Antidumpingzolls auf bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht, um einen Zeitraum von 12 Monaten zu verlängern -legierter oder anderer legierter Stahl mit Ursprung in der Ukraine.

Diese Bekanntmachung bezieht sich auf den Antidumpingzoll auf warmgewalzte Eisen- und Stahlprodukte aus Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine (die „Waren“). Der Zoll wurde von der Europäischen Union im Namen des Vereinigten Königreichs und der anderen Mitgliedstaaten eingeführt. Anschließend wurde es so umgestellt, dass es ab dem 1. Januar 2021, dem Ende des Übergangszeitraums, weiterhin im Vereinigten Königreich gilt. Dies wurde im Feststellungsbescheid 2020/17 dargelegt und durch den Steuerbescheid 2020/17 umgesetzt.

Am 8. März 2023 leitete die TRA eine Prüfung einer möglichen Verlängerung des Aussetzungszeitraums für die Zölle auf Waren mit Ursprung in der Ukraine gemäß den Bestimmungen 85 bis 87 der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 ein .

Die TRA stellte fest, dass sich die Marktbedingungen für ukrainischen warmgewalzten Stahl nach der russischen Invasion in der Ukraine, die am 24. Februar 2022 begann, vorübergehend veränderten. Folglich kam die TRA zu dem Schluss, dass die Schädigung der britischen Industrie wahrscheinlich nicht erneut auftreten wird, wenn die Aussetzung des Gesetzes angewendet wird Die Antidumpingmaßnahmen für warmgewalzte Coils mit Ursprung in der Ukraine sollten ausgeweitet werden.

Die TRA hielt eine Aussetzung des Zolls für angemessen und empfahl eine Aussetzung für einen Zeitraum von 12 Monaten. Weitere Einzelheiten zur Untersuchung und zu den Schlussfolgerungen der TRA finden Sie im Trade Remedies Service (Fall SN0033).

Der Außenminister akzeptierte die Empfehlung, den Zoll unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses für 12 Monate auszusetzen. Diese Mitteilung gemäß Abschnitt 13 des Taxation (Cross-border Trade) Act 2018 setzt diese Entscheidung in Kraft und ändert die Steuermitteilung 2020/17 wie folgt.

Der im Steuerbescheid 2020/17 festgelegte und für die nachstehenden Waren geltende Antidumpingzoll (d. h. der zusätzliche Einfuhrzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze vor anderen Einfuhrzollbeträgen) wird ausgesetzt im folgenden Umfang:

Der Zoll wird für bestimmte Flachwalzerzeugnisse aus Eisen, nichtlegiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (einschließlich „auf Länge geschnittene“ und „Schmalbanderzeugnisse“), die nur warm weiterbearbeitet werden, ausgesetzt. gewalzt, nicht plattiert, plattiert oder beschichtet.

Folgende Produktarten sind ausgeschlossen:

Die Steuer wird für 12 Monate ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung ausgesetzt, d. h. vom 31. Mai 2023 bis einschließlich 30. Mai 2024.

AKTIE